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09|2026
EUDR-Durchführungsgesetz: Bis zu ein Jahr Handelsverbot bei Dokumentationsfehlern
Berlin, August 2026. Es ist ein Tag wie viele andere im Bundeskabinett – und doch einer, der in der deutschen Holzbranche für Alarmstimmung sorgt. An diesem Tag beschließt die Bundesregierung das nationale Durchführungsgesetz zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Auf den ersten Blick eine technische Angelegenheit: Es geht um Zuständigkeiten, Kontrollbefugnisse, Bußgeldtatbestände. Auf den zweiten Blick geht es um die nackte Existenz von Unternehmen.
Die Zahl, die aufhorchen lässt: zwölf Monate
Im Kern des Gesetzentwurfs steht eine Sanktion, die es in dieser Schärfe bislang kaum gab: Behörden sollen Unternehmen künftig für bis zu ein Jahr untersagen können, mit den betroffenen Rohstoffen und Erzeugnissen zu handeln. Für einen Sägewerksbetrieb, einen Möbelhersteller oder einen Holzhändler bedeutet das im Klartext: kein Verkauf, keine Ausfuhr – zwölf Monate lang. Ein faktisches Betriebsverbot. Neben dieser Sanktion sieht der Entwurf weitere, teils drastische Strafen vor: Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes und in schweren Fällen Freiheitsstrafen. Ein Instrumentenkasten, der eigentlich abschrecken soll – der nach Einschätzung der Branche aber weit über das Ziel hinausschießt.
Die Reaktion aus der Praxis
Für den Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) ist die Botschaft aus Berlin ein Weckruf. Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge bringt die Sorge der Branche auf den Punkt:„Ein Unternehmen, das seine Produkte ein Jahr lang nicht verkaufen oder ausführen darf, kann seinen Geschäftsbetrieb faktisch einstellen. Solche Sanktionen gefährden dann nicht nur das Unternehmen selbst, sondern unmittelbar auch Arbeitsplätze, Lieferanten und Kunden.“
Es ist eine Warnung, die über den Einzelfall hinausweist. Wer ein Jahr lang keine Ware bewegen darf, verliert nicht nur Umsatz – er verliert Kunden an Wettbewerber, Vertrauen bei Lieferanten und im Zweifel die eigene Belegschaft. Die Folgen eines einzigen Verwaltungsfehlers könnten damit weit über das Unternehmen selbst hinausreichen.
Worum es eigentlich geht – und worum nicht
Dabei betont die Branche: Niemand stellt infrage, dass Verstöße gegen die EUDR-Dokumentationspflichten sanktioniert werden müssen. Entwaldungsfreie Lieferketten sind ein legitimes und wichtiges Ziel. Die Kritik richtet sich gegen etwas anderes – die fehlende Verhältnismäßigkeit im Sanktionsrahmen. Die Sorgfaltspflichten der EUDR sind komplex: Geolokalisierungsdaten, Risikobewertungen, lückenlose Dokumentation über oft verzweigte Lieferketten hinweg. Fehler in solchen Systemen sind nicht ausgeschlossen – gerade in der Einführungsphase. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Soll ein einzelner Dokumentationsfehler dieselbe Konsequenz nach sich ziehen können wie vorsätzlicher, systematischer Rechtsbruch?
Der Ball liegt jetzt beim Bundestag
Mit dem Kabinettsbeschluss ist die Debatte nicht beendet, sondern eröffnet: Als Nächstes berät der Bundestag über das Gesetz. Der HDH fordert die Abgeordneten auf, an dieser Stelle nachzubessern und den Sanktionsrahmen zu korrigieren – im Sinne einer Verhältnismäßigkeit, die zwischen fahrlässigem Einzelfehler und vorsätzlichem Verstoß unterscheidet.
Für die Holzbranche steht damit in den kommenden Wochen viel auf dem Spiel. Es geht nicht darum, ob Regeln gelten sollen – sondern darum, ob die Strafe für ihre Verletzung noch in einem vernünftigen Verhältnis zur Tat steht.
Bild/Quelle: Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie, Dr. Denny Ohnesorge