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Hauptverband der Deutschen Holzindustrie

11|2025

Hauptverband der Deutschen Holzindustrie

Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur EUDR ist unzureichend. Wir bezweifeln, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Betrieben wirklich umfassende Erleichterungen in der Praxis bieten. 

Erstinverkehrsbringer müssen sich weiterhin registrieren und ihre Nummern an Kunden weitergeben. Diese wiederum müssen die Nummern bearbeiten. Mit der neuen Deklarationskennungsnummer kommt sogar eine weitere Nummer hinzu. Hier gilt es anzusetzen: Das Ziel, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen, wird nicht durch zusätzliche Bürokratie in Ländern erreicht, in denen gar keine Entwaldung stattfindet.

Besonders kritisch bewertet der HDH die abgesagte Verlängerung der Umsetzungsfrist für große und Mittlere Unternehmen. „Nicht nur kleine Unternehmen sind von den bürokratischen Auflagen der EUDR überfordert. Laut unserer Unternehmensbefragung zum Umsetzungsstand der EUDR sind zwei Drittel aller KMU bis 250 Mitarbeitern zum Jahreswechsel nicht ‚EUDRready‘ und es ist auch unwahrscheinlich, dass sie zur Jahresmitte alle Anforderungen erfüllen können“, so Denny abschließend.